Miller Car Hire

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. BESONDERE BESTIMMUNGEN DES MIETVERTRAGS
1.1 der vereinbarte Preis beinhaltet:
Mehrwertsteuer (MwSt.), damit verbundene Gebühren und Steuern.
Unbegrenzte Kilometer.
Der obligatorische Schutz des Fahrzeugs und die zusätzliche gesetzliche Haftung für Schäden, die Dritten durch die Nutzung und den Verkehr des Fahrzeugs entstehen, sowie für Schäden, die das von MILLER Car Hire bereitgestellte Fahrzeug erleidet.
Die Möglichkeit, zwei autorisierte Fahrer zu haben.
Voll-Voll-Betankungsrichtlinie.
Liefer- und Abholservice am Flughafen.

 

1.2 sie sind nicht im Preis inbegriffen:
Die zusätzlichen Kosten für die Anmietung eines Kindersitzes.
Der Liefer- und Abholservice an anderen Orten als dem Flughafen.

 

1.3 Relevante Informationen:

Die erforderlichen Unterlagen umfassen die Vorlage des Reisepasses oder des nationalen Ausweisdokuments (DNI) sowie einen gültigen Führerschein nach spanischen Vorschriften und eine Kreditkarte in gutem Zustand bei Erhalt des Fahrzeugs, falls ausstehende Zahlungen vorliegen.

Jede Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs von mehr als 29 Minuten ab Vertragsende führt zu einem Zuschlag von einem zusätzlichen Tag im Konzept der Verspätung.

Die Reservierung eines Fahrzeugs garantiert nicht die Verfügbarkeit eines bestimmten Modells (Marke, Modell, Farbe, Ausstattung usw.).).), sondern bezieht sich auf eine Kategorie von Fahrzeugen mit ähnlichen technischen Eigenschaften und Wohnkapazität.

Für den Fall, dass das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Vertrages eine Geldbuße erhält, ist der Kunde für den Gesamtbetrag der Geldbuße verantwortlich und muss eine zusätzliche Gebühr von 40 € für die Bearbeitung von Geldbußen zahlen.

Wenn der Flug zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird, liegt es in der Verantwortung des Kunden, am ursprünglichen Flughafen anzukommen und MILLER Car Hire über die Situation zu informieren.

MILLER Car Hire behält sich das Recht vor, die Lieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn berechtigte Gründe vorliegen, die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage zu stellen, oder wenn der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsausfälle oder schwerwiegende Zwischenfälle mit MILLER Car Hire hatte.

Im Falle von Schäden oder Fehlfunktionen, die durch Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden, stellt MILLER Car Hire kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Zur Sonderreinigung, wenn der Kunde das Fahrzeug in ungewöhnlich verschmutztem Zustand (Erbrochenes, Müll, Sand, Tierhaare usw.) zurückgibt.).) oder mit einem unangenehmen Geruch (Rauchen ist in den Fahrzeugen verboten), berechnet MILLER Car Hire einen Aufpreis zwischen 50 € und 150 €.

Stornierungsbedingungen für vorausbezahlte Reservierungen: Um eine Rückerstattung des vorausbezahlten Betrags zu beantragen, muss sich der Kunde an die Stelle wenden, bei der er die Reservierung vorgenommen hat, und die Einzelheiten seiner Reservierung angeben, um die Rückerstattung zu beantragen. Um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten, muss die Stornierung mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen, oder im Falle einer teilweisen Rückerstattung muss der Kunde mindestens 3 Stunden vor der geplanten Abholzeit kommunizieren. Diese besonderen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermietung
1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

1.1 der Mieter, der mindestens 25 Jahre alt sein muss (Leasing ist Fahrern unter 25 Jahren nicht gestattet), erhält das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug zur Miete in einem optimalen und vollständigen betriebsbereiten Zustand mit all seinen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehör. Er verpflichtet sich, sie in gutem Zustand zu halten und das Fahrzeug gemäß den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fahren.

2. LAUFZEIT DES VERTRAGES

2.1 die Vertragslaufzeit ist in diesem Dokument angegeben, in dem Datum und Uhrzeit der Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs angegeben sind. Wenn der Mieter beschließt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wird der Betrag, der den nicht genutzten Tagen der Fahrzeugnutzung entspricht, einschließlich Steuern, nicht zurückerstattet.

3. VERTRAGSVERLÄNGERUNG

3.1 der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug zu dem im vorherigen Absatz vereinbarten Datum und Zeitpunkt zurückzugeben. Wenn der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er sich an MILLER Car Hire wenden, um sein Interesse zu melden und die Verfügbarkeit zu prüfen. Im Falle einer Vertragsverlängerung muss der Mieter eine zusätzliche Zahlung für die Verlängerung über einen von MILLER Car Hire bereitgestellten Zahlungslink leisten.

3.2 für den Fall, dass eine Vertragsverlängerung aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, muss der Mieter das Fahrzeug zum vereinbarten Termin, Zweig und Zeitpunkt zurückgeben.

4. BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

4.1 der Mieter gibt das gemietete Fahrzeug im gleichen Zustand wie es ihm übergeben wurde, zusammen mit all seinen Dokumenten, Reifen, Werkzeugen und Zubehör, an dem im Mietvertrag angegebenen Ort, Datum und Uhrzeit zurück.

4.2 dem Mieter ist es nicht gestattet, die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, Schlüssel, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör zu verändern oder Änderungen am Aussehen und/oder Interieur vorzunehmen. Andernfalls ist der Mieter für die Kosten verantwortlich, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, unbeschadet der Schäden, die MILLER Car Hire infolge der Stilllegung des Fahrzeugs während dieses Vorgangs entstanden sind, sowie aller anderen Schäden, die MILLER Car Hire entstanden sind.

5. FOLGEN DER NICHTRÜCKGABE DES FAHRZEUGS

5.1 die Rückgabe oder Aufgabe des Fahrzeugs an einem anderen als dem im Vertrag angegebenen Ort gewährt MILLER Car Hire das Recht auf:

Fordern Sie die Zahlung der Miete an, die den zusätzlichen Tagen entspricht, die erforderlich sind, um das Fahrzeug wiederzugewinnen und zur Vermietung bereitzustellen.
Eine Entschädigung von 150 € pro Tag für den verursachten wirtschaftlichen Schaden zu verhängen.
Dem Mieter zu ermöglichen, die Kosten für Abschleppen, Maut und gegebenenfalls Lagerung an dem im Vertrag vereinbarten Ort für die Rückgabe des Fahrzeugs zu tragen.

5.2 MILLER Car Hire behält sich das Recht vor, im Falle des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs geeignete rechtliche Schritte einzuleiten, und der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Situation ergeben können. Die einseitige Verlängerung der Vertragsdauer durch den Mieter gilt als unbefugte Nutzung des Fahrzeugs, was die Haftung des Mieters für etwaige Schäden, die das Fahrzeug verursachen kann, beeinträchtigt.

 

Allgemeine Zahlungsbedingungen

1. ZAHLUNG
1.1 der Kunde verpflichtet sich zu folgenden Zahlungen an MILLER Car rental:

1.1.1 die Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs, die Versicherung und die Steuern richten sich nach dem aktuellen Tarif von MILLER Car Hire, der dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs hängt von der Rückgabe des Fahrzeugs am angegebenen Ort, Datum, Uhrzeit und Zustand ab. Die Preise können je nach Saison und Standort der Einrichtungen variieren, daher ist der Kunde vor der Anmietung eines Fahrzeugs dafür verantwortlich, den geltenden Preis zu überprüfen.

1.1.2 alle anderen zusätzlichen Dienstleistungen, die vom Kunden angefordert werden, in Übereinstimmung mit den vertraglichen und kommerziellen Bedingungen, die von MILLER Car Hire angeboten werden.

1.2 Zahlungen, die aus unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden resultieren:

1.2.1 der Kunde verpflichtet sich, MILLER Car Hire nach Beendigung der Fahrzeugmiete folgende Beträge zu zahlen:

1.2.1.1 „Sonderreinigung“ – Zuschlag für die Kosten, die mit einem zusätzlichen Reinigungsservice aufgrund des offensichtlich unzureichenden Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe verbunden sind. Dieser Zuschlag hat einen Mindestbetrag von 50 € und einen Höchstbetrag von 150 €.

1.2.1.2 die Kosten, die durch den Verlust der Fahrzeugschlüssel und/oder den Versand eines Schlüsselsatzes oder Krans entstehen.

1.2.1.3 die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mittels eines Krans bei Reifenpannen oder Rissen und bei Fahrlässigkeit des Kunden.

1.2.1.4 Kosten aufgrund von Verlust, Verschlechterung oder Beschädigung von Felgen, Reifen (einschließlich Reifenpannen und Undichtigkeiten), Werkzeugen, Zubehör, Fahrzeuginnenraum sowie Problemen, die durch einen Fehler bei der Art des betankten Kraftstoffs verursacht werden.

1.2.1.5 Mautgebühren, Bußgelder, Strafen und Gerichtskosten, die sich aus Verkehrsverstößen oder aus Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen (einschließlich Staugebühren oder gegebenenfalls Verkehrsbeschränkungen) ergeben, die dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrags entstehen und von MILLER Car Hire bezahlt werden.

1.2.2 ungeachtet des Vorstehenden behält sich MILLER Car Hire das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von 40 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund der Formalitäten und der Kommunikation mit den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit solchen Ereignissen anfallen.

1.2.3 die Kosten für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls unter den folgenden Umständen:

1.2.3.1 das Fahrzeug wurde nicht gemäß den festgelegten Bedingungen verwendet.

1.2.3.2 der Schaden ist das Ergebnis eines Unfalls, der durch eine falsche Einschätzung der Fahrzeughöhe durch den Kunden verursacht wurde.

1.2.4 die sich aus diesen Umständen ergebenden Beträge werden von MILLER Car Hire dem Kunden direkt über einen Zahlungslink oder eine gleichwertige Methode, die für die Anmietung des Fahrzeugs verwendet wird, in Rechnung gestellt.